Das neue Staatsmodell

Das neue Staatsmodell Deutschland

Das ist mein neues Staatsmodell in kurzer graphischer Form.
Form- und Farbgebung sind absichtlich.

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staatkiche Neuordnung

Es wird eine neue Instanz geben = Kontrolle

Dafür werden viele bisherigen Ämter abgeschaffen.

Die Regierung besteht nur noch aus einem Präsidium, das Aufträge an die Funktionen geben wird
Die Demokratie wird radikal verändert.

Die Bevölkerung wählt nur noch ihre Vertrauensleute und den Präsidenten

Die Politikfelder werden durch Experten besetzt, die aber natürlich kontrolliert werden:
a) durch Gestze und Rechtsprechung
b) durch die neuen Kontrollinstanzen

Die Ernennung der Experten erfolgt nach vorgegebenen Kriterien durch den Bundesrat.
Staat Deutschland wird umgewandelt in eine Präsidial-Republik.
Das Präsidium besteht aus 8 Präsidiumsmitgliedern. Der primus inter pares wird in direkter Wahl von allen deutschen Bürgern bestimmt für die Zeit von 2 Jahren.

Das Präsidium selbst wird alle 4 Jahre neu zusammengesetzt, es sei denn, das oberste Kontrollgremium verlangt den Austausch von Mitgliedern.
Die Mitglieder werden von der Bundesversammlung bestimmt.
Es ist zu gewährleisten, daß jede Region und jede Funktion ein Präsidiumsmitglied stellt.
4-Funktionen-Prinzip Die Handlungen der Funktionen werden bestimmt durch die Verfassung und die aktuellen Vorgaben duch das Präsidium.

Weitere Einzelheiten durch Klick auf die Funktion
- Kontrolle
- Gesetzgebung
- Rechtsprechung
- Administration
Region Es wird nur noch 4 Regionen geben:

Ab der Region abwärts gibt es keine Legislative mehr.
Die Funktionen beschränken sich auf Verwaltung, Rechtssprechung und Kontrolle.

Die neuen Regionen haben nur Ähnlichkeit mit der Kombination aus bisherigen Bundesländern.
Entscheidend ist die Neuordnung der Bezirke, bei der Fehler der willkürlichen Ordnung durch die Besatzungsmächte 1945 korrigiert werden sollten, um alte historisch gewachsenen Bereiche wieder zusammenzuführen.
Bezirk   Jede Region wird in Bezirke unterteilt, die historisch gewachsen sind.
Jede Region hat die Verantwortung für die Aufteilung in je max. 16 Bezirke
Gemeinde Kommunalverbände bleiben zunächst unverändert bestehen.
Handlungsbedarf durch die Regionen entsteht erst, wenn Kontrollorgane Veränderungen empfehlen.
Gemeindebezirk