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Bis zum Ende der aktuellen Legilaturperiode bleibt der Bundestag bestehen mit der Änderung, daß jeder Beschluß der Zustimmung des Präsidiums bedarf. Der neue Reichstag wird durch das oberste Kontrollamt bestimmt nach den Vorgaben der neuen Verfassung: 30 % Juristen mit mind. 10 jähriger Praxisarbeit 30 % unabhängige Experten 20 % Vertreter der Fachministerien 20 % Vertreter der Regionen Der Reichstag kann Gesetze nur mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder erlassen
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